Förderfähige Beratung anbieten als Berater

Anmeldung zur Förderfähigkeit

Um förderfähige Beratung anbieten zu können, muss man für die meisten Förderprogramme zuvor akkreditiert sein. Das können Sie entweder direkt beim jeweiligen Förderprogramm oder indem Sie für ein akkreditiertes Unternehmen tätig werden. (Unterakkreditierung).

Akkreditierung beim BAFA - wie geht das?

Falls Sie sich akkreditieren/listen lassen möchten, geht das beim jeweiligen Förder-Programm. 

Wir senden Ihnen gerne Informationen zu den einzelnen Akkreditierungsschritten und die nötigen Unterlagen. Schreiben Sie uns hierzu bitte eine kurze Email, dann senden wir Ihnen unser Akkreditierungspaket mit den benötigten Informationen. 

Zusammenarbeit mit Brain2

Für akkreditierte Unternehmer beim BAFA übernehmen wir den Papierkram.
Falls Sie das Berater-Infopaket noch nicht haben, darin finden Sie eine genaue Beschreibung unserer Dienstleistung und unserer künftigen Zusammenarbeit.
Hier die wichtigsten Informationen rund um das BAFA-Programm "Förderung unternehmerischen Know-Hows"

Wir beantworten Fragen - LIVE

Sie haben Fragen rund um das Programm des BAFA? Zur Förderfähigkeit, zum Programm, zu einem ihrer Kunden, Akkreditierung oder ganz allgemein? Dann sollten Sie das kostenlose Live Meeting nicht verpassen.
Nächster Termin: TBA


Antworten per Video beantwortet - Aufzeichnung der Live Meetings

Viele Fragen erreichen uns jede Woche. Um diese für unsere Berater direkt gemeinsam zu beantworten, veranstalten wir regelmäßige Live-Fragerunden. 

Schauen Sie sich die Aufzeichnung an. 

Weitere Videos auch zu spezifischeren Fragen gibt es hier

Schauen Sie bitte auch auf unsere FAQ Seite - dort werden weitere Fragen beantwortet.

Antrag ändern Corona auf Normal

Wer kann gefördert werden?

Beraterfragen KW 17- Allgemein

Wie sieht der Bericht aus?

BAFA Anträge erklärt allgemein

Ist eine Unterakkreditierung ok?

Wann wird ausbezahlt?

Wer ist Antragsberechtigt?

Wieviel Geld bekommt Kunde?

Was macht Brain2

Was heißt akkreditierter Berater?

Häufig gestellte Fragen von Beratern

Wie lange dauert die Akkreditierung?

Momentan ist der Andrang beim BAFA sehr hoch. Wer sich also direkt beim BAFA als Berater listen lassen möchte, muss ab Einreichung aller Daten mit ca. 1-3 Monaten Bearbeitungszeit rechnen. 

Wer seine Beratung also erst mal über Brain2 machen möchte muss einen Beratercheck machen und nach positiver Prüfung kann die Beratung über Brain2 zeitnah beginnen. (Dauer der internen Prüfung derzeit 1-2 Wochen)

Eine Akkreditierung für andere Förderprogramm wie Unternehmenswert Mensch oder Go Digital funktioniert gänzlich anders und muss meist direkt über die jeweiligen Programme vom Berater selbst beantragt werden. Eine Unterzertifizierung durch Brain2 ist nicht möglich. 

Kann ich mich als Berater fördern lassen?

Nein. Berater die andere Unternehmer beraten sind von der Förderung ausgenommen. Wenn Sie ein branchenfremdes, anderes Unternehmen besitzen und freiberuflich als Berater tätig sind geht aber auch nur eins: Entweder Berater für Förderprogramme sein oder diese selbst nutzen. Egal für welches Unternehmen. 

Welche Themen werden gefördert?

Es gibt derzeit folgende Antragsarten beim BAFA:

  1. Allgemeine Beratungen
    Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung 
  2. Spezielle Beratung 
    Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die von Frauen oder von Migrantinnen oder Migranten oder von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden
    und/oder Beratungen zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,  zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit, zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Maximal können 2 Anträge gestellt werden. Einmal allgemein, einmal speziell!

Anträge können von Unternehmen beantragt werden, deren Firma in Deutschland sitzt und die schon gegründet sind. Vorgründungen werden nicht durch das BAFA gefördert. 

Das BAFA bietet zudem noch Förderungen für Unternehmen in Schwierigkeiten, diese Bearbeitung bietet Brain2 jedoch nicht an. 

Darf ich Bestandskunden beraten?

Natürlich können Sie Kunden, mit denen Sie zuvor schon zusammengearbeitet haben eine Beratung mit förderpotenzial anbieten, jedoch darf dies keine schon begonnene Beratung sein. Die Beratung darf erst nach Bewilligung durch das BAFA begonnen werden und muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden (kürzer geht natürlich). 

Das Beratungsprojekt muss in sich geschlossen sein und darf keine Umsetzung der Beratungsinhalte umfassen - es ist eine rein konzeptionelle Förderung. 

Was kostet die Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist kostenlos. Sowohl beim BAFA als auch über Brain2.

Brain2 wird dauerhaft eine Bearbeitungspauschale nehmen müssen (für Rechnungsstellung etc.), wenn Berater dauerhaft über uns Ihre Dienstleistung fördern lassen - das ist derzeit aber nicht der Fall und wird im Normalfall auch kein Dauerzustand. Wir helfen Beratern nach einigen Anträgen selbst eine Zertifizierung beim BAFA zu erhalten. 

Häufig gestellte Fragen von Kunden

Was muss ich bezahlen?

Das kommt auf die Beantragung an. Wird der Corona Antrag bewilligt muss der Kunde lediglich die MwSt an den Berater überweisen. Die Nettosumme der Beratung wird bis zu 4000€ direkt vom BAFA an den Berater ausbezahlt. (Bzw. an das akkreditierte Unternehmen)

Bei "gewöhnlichen" Förderungen des BAFA muss der Kunden vorab die Gesamte Summe an den Berater bzw. das akkreditierte Beratungunternehmen zahlen und muss dann auf die Auszahlung des BAFA warten. Das BAFA bezuschusst eine gewöhnliche Beratungsförderung je nach Bundesland zwischen 50 und 80% von der Beratungssumme, die max. 3000€ bei Bestandunternehmen und max. 4000€ bei Jungunternehmen betragen draf. 
Mehr Informationen hierzu HIER

Kann ich meinen Berater frei wählen?

Nein. Nur für das Förderprogramm akkreditierte Berater können eine geförderte Beratung abwickeln.

Wer kann sich nicht fördern lassen?

Nein. Einige Berufsgruppen sind generell ausgeschlossen.

Hier einige die sich generell nicht fördern lassen können durch die BAFA Beratungsförderung. 

NICHT antragsfähig sind:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur 
  • Heilberufe (mit einigen Ausnahmen)

Können sich Freiberufler fördern lassen?

Es kommt drauf an! Prinzipiell sind Freiberufler nicht ausgeschlossen aber wenn sie zu den zuvor genannten (Wer kann sich nicht fördern lassen) Gruppen gehören fallen Sie aus der Förderung heraus. Häufiger fallen Freiberufler aus der Förderung weshalb hier oft der Anschein entsteht dass sie prinzipiell ausgenommen sind. Das ist nicht der Fall!

Haben Sie noch Fragen?