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Umweltprämie beantragen?
Wir übernehmen das für Sie.

Sie haben ein Elektroauto oder Hybrid gekauft und wollen die Umweltprämie beantragen?
Wir übernehmen den Antrag für den Umweltbonus für Sie und sorgen dafür, dass Sie den Zuschuss erhalten. Überlassen Sie uns den Papierkram und sichern Sie sich die Förderung.

Umweltprämie beantragen Elektroauto

Elektroauto: Umweltprämie beantragen

Wenn Sie sich nicht selbst um den Antrag für den Umweltbonus kümmern wollen, können Sie die Beantragung des Zuschusses für Elektroautos an uns auslagern. Damit sparen Sie sich den lästigen Papierkram.

Wir beantragen für Sie bis zu 6.000 Euro Zuschuss vom Staat für ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug.

Mit der offiziellen Vollmacht des BAFA können Sie uns schnell und einfach beauftragen, die Umweltprämie in Ihrem Namen zu beantragen. Wir übernehmen dann alle erforderlichen Aufgaben im Antragsprozess:

  • Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie genau für Ihren Fall benötigen.
  • Danach füllen wir Ihren Antrag aus und senden Ihnen den Vordruck zur Unterschrift zu.
  • Anschließend reichen wir den von Ihnen unterschriebenen Antrag beim BAFA ein.
  • Natürlich beantworten wir auch alle Rückfragen des BAFA und ergänzen Unterlagen, die nachgefordert werden.
  • Wir begleiten Sie, bis Sie den Bewilligungsbescheid erhalten und das Geld auf Ihrem Konto eingeht.

Jetzt Antragsunterlagen anfordern und über uns die Umweltprämie beantragen

Die einzureichenden Unterlagen für den Antrag auf Umweltprämie unterscheiden sich je nach Fahrzeug und Kaufmodus. Wenn Sie uns die folgenden Unterlagen übermitteln, schicken wir Ihnen die relevanten Informationen und Vordrucke. So brauchen Sie uns nur die tatsächlich relevanten Unterlagen übermitteln und wir erledigen den Rest.

Neu oder Gebraucht?
Neufahrzeug
Gebrauchtfahrzeug
Kauf oder Leasing?
Kauf
Leasing
Elektro oder Hybrid?
Elektrofahrzeug
Hybridfahrzeug / Sonstiges

Unser Serviceangebot

Zuschuss für Leasing-Fahrzeuge

Beantragung von bis zu 6.000€ staatlichem Zuschuss für Leasingfahrzeuge

Umweltprämie für Neufahrzeuge

Beantragung von bis zu 6.000€ staatlichem Zuschuss für Neufahrzeuge

Umweltprämie für Gebrauchtwagen

Beantragung der Umweltprämie für elektrisch betriebene Gebrauchtwagen mit bis zu 15.000 km Laufleistung

Betreuung von Flottenkunden und Unternehmen

Regelmäßige Beantragung der Umweltprämie für Ihre Kunden oder Mitarbeiter; auch für ganze Fuhrparks

Umweltprämie beantragen: Häufig gestellte Fragen

Für welche Fahrzeuge kann ich die Umweltprämie beantragen?

Ihr Fahrzeug muss auf auf der BAFA-Liste für förderfähige Fahrzeuge stehen. Nur dann ist es förderfähig. Die aktuelle Fahrzeugliste finden Sie im Internet. Wir schicken Sie Ihnen natürlich auch zu.

Wer kann einen Antrag stellen?

Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, sowie Körperschaften und Vereine, auf welche ein förderfähiges Fahrzeug zugelassen wird. 

Prüfen Sie, ob ich antragsberechtigt bin?

Ja. Bevor wir den Antrag vorbereiten, prüfen wir Ihre Antragsberechtigung. Dieser Service ist kostenlos.

Was kostet die Beantragung der Umweltprämie durch Brain2?

Wir übernehmen den kompletten Antrag bis zur Auszahlung des Zuschusses für ein Pauschalhonorar von 249€ zzgl. MwSt. Sie erhalten unsere Rechnung zusammen mit den von uns ausgefüllten Antragsunterlagen.

Wann wird die Umweltprämie ausgezahlt?

Werden die Unterlagen positiv geprüft, so wird ein Zuwendungsbescheid ausgestellt. Daraufhin wird der Umweltbonus auf das angegebene Konto ausgezahlt. 

Werden auch Gebrauchtfahrzeuge gefördert?

Ja. Für Gebrauchtfahrzeuge mit weniger als 15.000 km Laufleistung erhalten Sie auch eine Umweltprämie.

Wie viel darf mein Gebrauchtwagen kosten, um die Umweltprämie zu erhalten?

Es werden auf dem Wiederverkaufsmarkt 80% des Listenpreises des Neufahrzeugs angesetzt abzüglich des Bruttoherstelleranteils. 

Wie weise ich den Neufahrzeugpreis meines Gebrauchtwagens nach?

Dieser kann anhand der Neufahrzeugsrechnung oder eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand nachgewiesen werden. 

Ist ein Leasing Fahrzeug förderfähig?

Ja. Der Antragsteller muss hierbei derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Eine Ausnahme liegt beim Mitarbeiterleasing vor. Hier darf auch der Mitarbeiter als Fahrzeughalter eingetragen sein. 

Ist eine Umrüstung förderfähig?

Nein. Nur der Erwerb eines neuen oder jungen gebrauchten Fahrzeuges ist förderfähig. 

Wie lange muss das Fahrzeug behalten werden?

Mindestens sechs Monate muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein. Beim Leasing erhöht sich die Dauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monaten auf 12 Monate, sowie bei über 23 Monaten auf 24 Monate. 

Jetzt Antragsunterlagen anfordern und über uns die Umweltprämie beantragen

Die einzureichenden Unterlagen für den Antrag auf Umweltprämie unterscheiden sich je nach Fahrzeug und Kaufmodus. Wenn Sie uns die folgenden Unterlagen übermitteln, schicken wir Ihnen die relevanten Informationen und Vordrucke. Sie senden uns dann nur noch die relevanten Unterlagen und wir erledigen den Rest.

Neu oder Gebraucht?
Neufahrzeug
Gebrauchtfahrzeug
Kauf oder Leasing?
Kauf
Leasing
Elektro oder Hybrid?
Elektrofahrzeug
Hybridfahrzeug / Sonstiges

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