Hilfreiche Informationen für Antragsteller

Hier finden Antragsteller wichtige Informationen rund um die BAFA Förderung. Ausfüllhilfen, Vorlagen und vieles mehr. 

Dabei gibt es 3 Förderantrags-Stadie: vor-Bewilligung, nach-Bewilligung, Einreichung

Vor-Bewilligungsetappe

Senden Sie alle Dokumente an uns immer als E-Mail. Originale verbleiben immer bei Ihnen!

Die ersten Schritte zur Bewilligung:

  1. Formular ausfüllen
  2. Auf Bewilligung warten und diesen sog. "Zuwendungsbescheid" an start@brain2.de weiterleiten.
    Sehen Sie HIER, wie diese Zusage (auch Bewilligung aussieht

IHK Schreiben für Jungunternehmen

Falls Ihr Unternehmen jünger ist als 2 Jahre benötigen Sie ein sog. Erstberatungsgespräch bei der IHK. 

Vereinbaren Sie bitte ein solches Gespräch bevor Sie den Online Fragebogen ausfüllen und laden Sie nach dem Gespräch den Nachweis über das geführte Gespräch mit dem Formular an uns. 

Sehen Sie hier, wie dieses Bestätigungsschreiben aussieht. 


Ausfüllhilfe für das Formular

Häufige Fragen zum Formular

Haben Sie seit 2016 Fördermittel in Anspruch genommen? 

Wenn JA: 
Falls Sie seit 2016 Fördermittel beantragt und/oder ausgezahlt bekommen haben, muss dieser Punkt ausgefüllt werden. Es reicht die Förderung kurz zu skizzieren, wir senden Ihnen dann noch ein gesondertes Formular hierzu im späteren Verlauf des Förderprozesses. 

Wenn NEIN:
Einfach das Feld leer lassen oder NEIN eintragen.

Was tun wenn mein Unternehmen keinen Namen hat?

Falls Sie Einzelunternehmer oder freiberuflich tätig sind, tragen Sie einfach Ihren Namen statt des Unternehmensnahmens in diese Zeile ein. 

Welchen Umsatz trage ich ein? 

Tragen Sie den letzten bekannten Umsatz ein der Ihnen vorliegt, selbst wenn dieser schon eine Weile zurückliegt. Damit soll nur festgestellt werden, ob Ihr Unternehmen nicht "zu groß" ist für die Förderung! 

Die maximal erlaubte Umsatzgröße, um förderfähig zu bleiben beläuft sich auf 50.Mio EUR (!!!) 

Was trage ich unter "Berater" ein?

Bitte tragen Sie hier den Namen der Person ein, welche Sie beraten wird. Also nicht Brain2 sondern den Vor- und Nachnamen Ihres Beraters.

Was trage ich in das Feld Mitarbeiter ein?

Falls Sie alleine im Unternehmen sind: "0" 
Tatsächlich zählen nur die Mitarbeiter die außer Ihnen noch im Unternehmen arbeiten und zwar volle Stellen.

Bitte tragen Sie daher nur ganze Zahlen ein. Falls Sie 2 halbe Kräfte haben ist die Zahl " 1" Falls Sie nur eine halbe Kraft haben: "1"
Falls Sie 3 halbe Kräfte haben "2"
Immer aufrunden auf die nächste volle Kraft

450 Euro-Kräfte zählen nicht - es handelt sich hier tatsächlich um Fest-Angestellte. Auch keine Freelancer!  

Anleitung zum Finden des 4-stelligen Codes

Was trage ich bei der Wirtschaftszweigklassifikation ein?

Unter diesm Text finden Sie ein Video dazu, wie Sie den 4-stelligen Code für die Wirtschaftszweigklassifikation herausfinden. 

Hinweis:
Dies ist lediglich eine Statistikfrage und muss nicht detailliert beantwortet werden - ein Zahlencode der EIN Geschäftsfeld ihres Unternehmens trifft oder es "nur grob" beschreibt ist völlig ausreichend. 

Tragen Sie die Nummer, die Sie gefunden haben ohne Punkte ein - die ersten 4 Ziffern. 

Etappe 2: Die Nach-Bewilligungs-Etappe

Die Schritte nach Bewilligungserhalt

Mit dem Datum des Bewilligungsschreibens kann die Beratung mit Ihrem Berater beginnen. 

Wir senden Ihnen dann wieder einige Unterlagen zu, die Sie ausfüllen und unterzeichnen müssen: 

  1. DeMinimis Formular hier
  2. DeMinimis Liste hier
    (falls Sie schon andere Förderungen in Anspruch genommen haben, gilt es diese hier aufzulisten)
  3. Vollmacht hier

Wie geht es weiter?

Sie arbeiten, wie vereinbart mit Ihrem Berater zusammen. Nach Abschluss der Beratung wird ein Beratungsbericht durch uns erstellt.
Sie erhalten eine Rechnung für die Beratung
(diese kann auch schon vorab oder während der Beratung gestellt werden, je nach Vereinbarung mit dem Berater).

Das war es dann für diese Etappe -- fast geschafft!

Etappe 3: Letzte Etappe - die Einreichung

Kontoauszug an Brain2 senden

Um alle Unterlagen einreichen und den Verwendungsnachweis für Sie zu generieren benötigen wir einen Kontoauszug als Nachweis der Zahlung der Beratungsleistung.
Hierbei muss es sich um den tatsächlichen Kontoauszug handeln, viele erhalten diesen nur einmal im Monat.
Hier die Infos wie der Kontoauszug aussehen muss

Verwendungsnachweis generieren

Wir reichen alle Unterlagen für Sie ein.
Aus dieser Einreichung generiert sich ein sogenannter Verwendungsnachweis.
Diesen senden wir Ihnen per E-Mail zu mit dem Hinweis, wo Sie diesen unterschreiben müssen.
Senden Sie den unterschriebenen Verwendungsnachweis per E-Mail an uns.
Hier ein Beispiel, wie dieses Schreiben aussieht.

Daten final einreichen

Erst, wenn der unterschriebene Verwendungsnachweis eingereicht wurde, gilt die Förderung als final eingereicht. 

Nach der Einreichung übersenden wir Ihnen alle eingereichten und für Ihre Archivierung nötigen Dokumente in einer Email zum Download zu. 

Diese müssen Sie 10 Jahre aufbewahren! Wir löschen diese Daten, sobald der Fördervorang abgeschlossen ist. 

Häufig gestellte Fragen von Antragstellern

Was muss ich bezahlen?

Der Kunden zahlt vorab den gesamten Rechnungsbetrag an den Rechnungssteller. Dann zahlt das BAFA nach einigen Wochen, den Fördersatz auf das Firmenkonto zurück. Das BAFA bezuschusst eine gewöhnliche Beratungsförderung je nach Bundesland zwischen 50 und 80% von der Beratungssumme, die max. 3000€ bei Bestandunternehmen und max. 4000€ bei Jungunternehmen betragen draf.
Mehr Informationen hierzu HIER

Kann ich meinen Berater frei wählen?

Nein. Nur für das Förderprogramm akkreditierte Berater können eine geförderte Beratung abwickeln.

Wer kann sich nicht fördern lassen?

Einige Berufsgruppen sind generell ausgeschlossen.

Hier einige die sich generell nicht fördern lassen können durch die BAFA Beratungsförderung. 

NICHT antragsfähig sind:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur 
  • Heilberufe (mit einigen Ausnahmen)

Können sich Freiberufler fördern lassen?

Es kommt drauf an! Prinzipiell sind Freiberufler nicht ausgeschlossen aber wenn sie zu den zuvor genannten (Wer kann sich nicht fördern lassen) Gruppen gehören fallen Sie aus der Förderung heraus. Häufiger fallen Freiberufler aus der Förderung weshalb hier oft der Anschein entsteht dass sie prinzipiell ausgenommen sind. Das ist nicht der Fall!

Haben Sie noch Fragen?