Wer kann eine BAFA- Förderung beantragen?

Die Förderung „Unternehmerischen Know Hows“ des BAFA, richtet sich an Unternehmer/innen. Kleine- und mittelständische Unternehmern können sich also eine Beratung fördern lassen.

Antragsberechtig sind:

Im Grunde alle Unternehmen, die unter die Definition KMU fallen und nicht zu den unten angezeigten Gruppen der Ausnahmen gehören. Des weiteren muss das Unternehmen schon gegründet sein. Das BAFA bietet keine Förderung für die Vorgründungsphase, hier braucht es dann andere Programme.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der freien Berufe, die tätig sind oder es werden wollen in folgenden Bereichen: Unternehmens-Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter und alle weiteren, die in beratend oder schulend tätig sind oder es werden wollen. Sowie alle Heilberufe!
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Vorraussetzungen für eine Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen
  • Unternehmen, die in Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts stehen
  • gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine und Stiftungen