Details zum Förderprogramm

Wer wird gefördert?

Erstmal ALLE, die folgendes erfüllen und damit die KMU Regelung erfüllen: 

  1. Weniger als 250 Mitarbeitende
  2. Weniger als 50 Mio Jahresumsatz oder weniger als 43 Mio Bilanzsumme. (Bei Verbundunternehmen über alle Unternehmen hinweg!) 

Ausnahmen: 

  • Ärzte
  • Zahnärzte,
  • Psychotherapeuten,
  • Unternehmensberater
  • und einige wenige weitere Ausnahmen

Dürfen die?

  • Einzelunternehme/innen? –> JA
  • Künstler/innen? –> JA
  • Vereine? –> kommt drauf an! Gemeinnützige ganz sicher nicht!
  • GbRs? –> Ja, absolut muss nur einer der Inhaber den „Hut“ aufsetzen und seine Steuernummer angeben. 

Es ist nicht schlimm uns die Daten zu schicken, auch wenn du unsicher bist. Wir beantragen nur wenn die Branche auch antragsfähig ist. Wenn du dir jedoch unsicher bist und dein Kunde das vorher klären möchte, schreib und auch gerne eine Email und frag nach. Wir sagen dir dann schnell ob dein Kunde förderfähig ist oder nicht.

Gut zu wissen: 

Gefördert werden 50 – 80% (je nach Bundesland, grob: alt vs. neu) von max. 3500€ netto Beratungsrechnung – so lange das Unternehmen USt-pflichtig ist trägt es die MwSt selbst. Sonst kann ein Maximum von 3500€ brutto gefördert werden. 

Wenn die Rechnung höher ist als 3500 Euro geht das, aber der Förderbetrag bleibt bei 3500 gedeckelt! 

Die Berater-Rechnung muss komplett vorgestreckt werden vom Unternehmen und wird vom BAFA zurückerstattet – meist innerhalb von 3 Monaten. 

Für Jungunternehmen

Unternehmen die Jünger sind als ein Jahr können gefördert werden, jedoch müssen sie vorab ein sog. „Erstberatungsgespräch“ führen. 

Häufige Fragen: 

Wir haben schon einige Fragen gesammelt. Diese Sammlung findest du hier: UNSERE FAQs